Allgemeine Geschäftsbedingungen Dorsaz Sport

  1. Der Kunde anerkennt mit der Entgegennahme den einwandfreien Zustand der Mietsache. Ist die Mietsache bei der Rückgabe in einem ausserhalb der normalen Abnützung liegenden Zustand, muss der Kunde für den Schaden vollumfänglich aufkommen. Der Kunde hat einen Schaden an der Mietsache vor seiner Abreise an Dorsaz Sport zu bezahlen. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken schützen indem er eine Versicherung löst. Die Versicherung beträgt 10% des Mietpreises. Es gelten nur jene Artikel als versichert, die auf der Quittung auch als versichert ausgewiesen sind.
  2. Bei Diebstahl bzw. Verlust eines gemieteten Artikels ist der Kunde haftbar. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Wert des verlorenen Gegenstandes. Der Kunde hat diesen Betrag vor seiner Abreise an Dorsaz Sport zu bezahlen. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken schützen indem er eine Versicherung löst. Die Versicherung beträgt 10% des Mietpreises. Es gelten nur jene Artikel als versichert, die auf der Quittung auch als versichert ausgewiesen sind.
  3. Wird dem Kunden eine versicherte Mietsache gestohlen, so muss er dies unverzüglich bei der Kantonspolizei melden und den Polizeirapport an Dorsaz Sport übergeben.
  4. Am Mietende muss das gemietete Material vom Kunden vollständig zurückgebracht werden, ansonsten muss dieser für die fehlenden Artikel aufkommen. Es wird nur das Mietmaterial zurückgebucht, das laut Rechnungsbeleg (siehe Barcode-Nummer) ausgeliehen wurde. Artikel von anderen Geschäften bzw. anderen Kunden werden nicht berücksichtigt.
  5. Der Kunde ist für sämtliche unter seinem Namen gemieteten Artikel verantwortlich.
  6. Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden. Bei weniger oder mehr genutzter Tage wird die Differenz am Ende der Miete nach- bzw. zurück-bezahlt.
  7. Eine teilweise Rückerstattung der Miete erfolgt nur, wenn sämtliche Bahnanlagen ausser Betrieb sind. Als Beweis hierfür hat der Kunde den Rückerstattungsbeleg der Bahn vorzuweisen. Setzt der Kunde während der Mietdauer freiwillig einen oder mehrere Tage aus, so berechtigt in dies nicht zur Rückforderung oder nicht Bezahlung der Miete bzw. einem Teil der Miete.
  8. Die Bindungseinstellung erfolgt ohne Einstellgerät. Die Bindungen werden aber vor und während der Saison laufend auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft laut Empfehlung des Bundesamtes für Unfallverhütung BFU.
  9. Dorsaz Sport lehnt jede Haftung für deponierte Gegenstände des Kunden ab.

Zermatt 12. Dez. 2002

   

         Verleih / Reservation l Service l Shop l News l Snow-Pros l Specials l Schnäppchen l Lageplan l Links l Home

       webdesign & website ebert und partner