Allgemeine Geschäftsbedingungen Dorsaz Sport
- Der Kunde anerkennt mit der Entgegennahme den einwandfreien Zustand
der Mietsache. Ist die Mietsache bei der Rückgabe in einem ausserhalb
der normalen Abnützung liegenden Zustand, muss der Kunde für
den Schaden vollumfänglich aufkommen. Der Kunde hat einen Schaden
an der Mietsache vor seiner Abreise an Dorsaz Sport zu bezahlen. Der
Kunde kann sich gegen diese Risiken schützen indem er eine Versicherung
löst. Die Versicherung beträgt 10% des Mietpreises. Es gelten
nur jene Artikel als versichert, die auf der Quittung auch als versichert
ausgewiesen sind.
- Bei Diebstahl bzw. Verlust eines gemieteten Artikels ist der Kunde
haftbar. Der Preis richtet sich nach dem aktuellen Wert des verlorenen
Gegenstandes. Der Kunde hat diesen Betrag vor seiner Abreise an Dorsaz
Sport zu bezahlen. Der Kunde kann sich gegen diese Risiken schützen
indem er eine Versicherung löst. Die Versicherung beträgt
10% des Mietpreises. Es gelten nur jene Artikel als versichert, die
auf der Quittung auch als versichert ausgewiesen sind.
- Wird dem Kunden eine versicherte Mietsache gestohlen, so muss er
dies unverzüglich bei der Kantonspolizei melden und den Polizeirapport
an Dorsaz Sport übergeben.
- Am Mietende muss das gemietete Material vom Kunden vollständig
zurückgebracht werden, ansonsten muss dieser für die fehlenden
Artikel aufkommen. Es wird nur das Mietmaterial zurückgebucht,
das laut Rechnungsbeleg (siehe Barcode-Nummer) ausgeliehen wurde. Artikel
von anderen Geschäften bzw. anderen Kunden werden nicht berücksichtigt.
- Der Kunde ist für sämtliche unter seinem Namen gemieteten
Artikel verantwortlich.
- Der Mietpreis muss im Voraus bezahlt werden. Bei weniger oder mehr
genutzter Tage wird die Differenz am Ende der Miete nach- bzw. zurück-bezahlt.
- Eine teilweise Rückerstattung der Miete erfolgt nur, wenn sämtliche
Bahnanlagen ausser Betrieb sind. Als Beweis hierfür hat der Kunde
den Rückerstattungsbeleg der Bahn vorzuweisen. Setzt der Kunde
während der Mietdauer freiwillig einen oder mehrere Tage aus, so
berechtigt in dies nicht zur Rückforderung oder nicht Bezahlung
der Miete bzw. einem Teil der Miete.
- Die Bindungseinstellung erfolgt ohne Einstellgerät. Die Bindungen
werden aber vor und während der Saison laufend auf ihre Funktionstüchtigkeit
geprüft laut Empfehlung des Bundesamtes für Unfallverhütung
BFU.
- Dorsaz Sport lehnt jede Haftung für deponierte Gegenstände
des Kunden ab.
Zermatt 12. Dez. 2002 |